Albert Reiter Musikschule
Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden neuen Tag.
Sie bringt uns dazu, Herausforderung als Chance zu verstehen und neue Ziele zu erreichen.
Albert Reiter Musikschule - einfach wichtig!
Die Albert Reiter Musikschule ist ein wesentlicher Kulturträger der Stadt. Wenn junge Leute unterschiedlicher Altersgruppen Musik machen, ist das etwas Großartiges. Das Lehrerteam ist sehr stolz darauf und hat große Freude daran, mit den Kindern und Jugendlichen zu musizieren. So kennt man in der Öffentlichkeit die Albert Reiter Musikschule.
Das Team der Albert Reiter Musikschule achtet besonders darauf, dass die Kinder und Jugendlichen einen stressfreien Unterricht erleben. Ein Lernen und Lehren in einer Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung ist zwar grundsätzlich, aber gerade jetzt von enormer Bedeutung.
Es ist erwiesen, dass Musik die Entwicklung eines Kindes fördert. Kleine Kinder lernen durch Musik leichter sprechen, sich rhythmisch zu bewegen und können vieles besser im Gedächtnis behalten. Kinder lernen genau zuzuhören, eigene Gefühle wahrzunehmen und in Form von Musik auszudrücken. Gerade wenn Kinder selber Musik machen, trägt dies zu ihrer Persönlichkeitsbildung wesentlich bei.
Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit…
- Freude an der Musik zu entwickeln.
- die eigene Kreativität zu entdecken.
- die Konzentrationsfähigkeit zu schulen.
- die Feinmotorik zu verbessern.
- als Ausgleich zum schulischen Leistungsdruck eine Freizeitbeschäftigung zu finden, bei der die innere Balance durch Musik hergestellt werden kann.
- eine besondere Begabung zu entdecken.
- durch das Tanzen Koordination, Reaktion, Gleichgewichtssinn, Rhythmusgefühl, Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Beweglichkeit zu schulen.
- durch das Balletttraining die Muskeln zu kräftigen und somit eine bessere Körperhaltung zu erreichen.
Mit einer musikalischen und/oder tänzerischen Ausbildung durch qualifizierte Lehrkräfte machen Sie Ihrem Kind ein Geschenk für das ganze Leben.
Entdecke dein Talent
in der Albert Reiter Musikschule!
Informiere dich vorab und...
-> ...lass dich durch das Musikschulhaus führen!
Mit der maßgeschneiderten Geschichte für Kinder „Caroline und Maximilian schnuppern Waidhofner Musikschulluft“ führt sie die Musikschulleiterin Dipl.-Päd. Riccarda Schrey durch das Kulturschlössl. Der Text ist mit Hörproben aus der hauseigenen Musikschul-CD unterlegt, damit die Instrumente und Ensembles auch klanglich erlebt werden können.
Diese Media-Hörproben können Sie HIER finden.
-> ...lerne das Lehrerteam und die Instrumente durch die Vorstellungsvideos kennen!
Das Lehrerteam steht selbstverständlich jederzeit für fachliche Beratungsgespräche telefonisch zur Verfügung.
Eine erste Orientierungshilfe bietet Ihnen auch die Website des
musik & kunst schulen management niederösterreich -> INFO HIER
Wenn du eine Vorauswahl getroffen hast, melde dich zum Schnuppern in der Musikschuldirektion an!
Das Musikschulteam steht selbstverständlich jederzeit für Fragen und fachliche Beratungsgespräche telefonisch zur Verfügung!
Anmeldungen werden jederzeit entgegengenommen.
Die Reihung der Unterrichtsplätze erfolgt nach Anmeldedatum.
Bei Interesse bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme in der Direktion der Albert Reiter Musikschule - Tel.: 0664/88 60 54 94
Das Anmeldeformular und Informationen zum Datenschutz finden sie -> HIER
Albert Reiter Musikschule
Adresse:
Gymnasiumstrasse 3
3830 Waidhofen an der Thaya
Kontakt
- Tel.1: +43 2842 53731
- Tel.2: +43 664 88 60 54 94 (Dir. Schrey)
- Fax: +43 2842 53731-14
- e-mail: [email protected]
Die Albert Reiter Musikschule der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya ist eine Regionalmusikschule und Schwerpunktschule für Popularmusik. Sie besteht seit 1956 und trägt seit 2006 den Namen des Schulgründers.
Seit Februar 1992 ist die Schule im Kulturschlössl, einem wunderschönen Jugendstilgebäude,
untergebracht. Von 2010 bis 2012 wurde das Haus unter Bürgermeister a.D. Kurt Strohmayer-Dangl neu adaptiert und zu einem modernen Musikschul-, Kultur- und Seminarhaus umgebaut.
Einmalig in Niederösterreich ist die zentrale Lage der Musikschule inmitten des „Schulzentrums“. Diese Lage ermöglicht es, den hauseigenen Stundenplan auf den der umliegenden Regelschulen und auf die Bus-Abfahrtszeiten abzustimmen. Das kommt vor allem unseren SchülerInnen zugute.
Neben der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya wird die Albert Reiter Musikschule vom Land Niederösterreich gefördert. Das Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich ist Servicestelle und Ansprechpartner für alle Musikschulen Niederösterreichs.
Aufgrund des umfassenden Fächerangebots der Albert Reiter Musikschule erklären sich manche umliegenden Gemeinden bereit, die musizierende Jugend ihrer Gemeinde mit einem Beitrag zum Schulgeld finanziell zu unterstützen.
Die Albert Reiter Musikschule verfügt über ein umfassendes Aufnahme-Equipment, mit dem die SchülerInnen unter Anleitung des Lehrerteams Studioerfahrungen sammeln können.
Schulordnung
§ 1
Name und Sitz der Musikschule
Albert Reiter Musikschule der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya
3830 Waidhofen an der Thaya, Gymnasiumstraße 3
§ 2
Unterrichtsbesuch
Die Schülerin/der Schüler hat den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen sowie sich gewissenhaft – den Übungsanweisungen entsprechend – vorzubereiten. Bei minderjährigen SchülerInnen sorgen die Erziehungsberechtigten für den regelmäßigen und pünktlichen Unterrichtsbesuch der Schülerin/des Schülers sowie die gewissenhafte – den Übungsanweisungen entsprechende – Vorbereitung.
Unmündige minderjährige SchülerInnen müssen von einer/einem Erziehungsberechtigten oder VertreterIn zum Unterricht gebracht bzw. vom Unterricht abgeholt werden.
Die Schülerin/der Schüler hat die Hausordnung zu beachten.
Außerhalb der Unterrichtszeit besteht keine Aufsichtspflicht der LehrerInnen.
Eine Abmeldung bzw. Weitermeldung für das folgende Schuljahr erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Schülerin/des Schülers bzw. – bei minderjährigen SchülerInnen – der Erziehungsberechtigten, die *mit Ende des laufenden Schuljahres (das ist gem. § 83 NÖ Pflichtschulgesetz 2018, LGBL 47/2018 idgF mit Beginn des neuen Schuljahres, folglich erster Montag im September) oder mit 31.08. beim Schulerhalter einlangen muss. Die Musikschule kann aus organisatorischen Gründen einen früheren Termin festlegen, und zwar mit 15.05.
§ 3
Versäumte Unterrichtseinheiten
Die Schülerin/der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtseinheiten die Lehrerin/den Lehrer oder die Schulleitung rechtzeitig zu verständigen. Bei minderjährigen SchülerInnen ist dies Aufgabe der Erziehungsberechtigten.
Unterrichtseinheiten, die von der Schülerin/vom Schüler versäumt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgeholt.
§ 4
Unterrichtsmittel
Die Schülerin/der Schüler hat die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.
§ 5
Schulgeldzahlungspflicht
Der Schulerhalter hebt von allen SchülerInnen ein Schulgeld als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule und als angemessenen Beitrag zu den Kosten der Musikschule ein.
Die Höhe, allfällige Ermäßigungen oder Erhöhungen des Schulgeldes sowie die Einhebungsmodalitäten werden vom Schulerhalter gemäß § 6 des NÖ Musikschulgesetzes 2000 festgelegt.
Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Verpflichtung zur Schulgeldzahlung.
Die Schulgeldzahlungspflicht entfällt bei einer Abmeldung für das laufende Schuljahr nur bei Nachweis des Vorliegens schwerwiegender Gründe, wie insbesondere schwerer Krankheit oder Verlegung des Wohnsitzes. Die Entscheidung darüber trifft der Schulerhalter.
Bei einem Schulgeldrückstand von mindestens drei Monaten kann eine Schülerin/ein Schüler ausgeschlossen werden.
Das Schulgeld ist kein Monatshonorar, sondern ein Jahresschulgeld, welches sich aus 10 Monatsraten zusammensetzt und per SEPA-Lastschrift eingehoben wird.
Im Falle wesentlicher Lohn- und Preissteigerungen kann das Schulgeld den allgemeinen Verhältnissen vom Schulerhalter angepasst werden. Die Erhöhung des Schulgeldes wird rechtzeitig vor der Anmeldung für das neue Schuljahr bekannt gegeben bzw. kann vom Rücktrittsrecht vor Schulbeginn des neuen Schuljahres Gebrauch gemacht werden.
§ 6
Miete von Instrumenten und Entlehnung von Noten
Bei Miete von Instrumenten muss die Schülerin/der Schüler bzw. bei minderjährigen SchülerInnen die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Mietvertrag mit der Musikschule abschließen.
Die Leihgebühr für ein Instrument richtet sich nach dessen Anschaffungswert und wird monatlich/pro Semester/pro Schuljahr eingehoben. Bei Entlehnung von Noten muss die Schülerin/der Schüler bzw. bei minderjährigen SchülerInnen die Erziehungsberechtigten der Archivleiterin/dem Archivleiter eine schriftliche Übernahmebestätigung unterschreiben.
§ 7
Teilnahme an Schulveranstaltungen
Die Schülerin/der Schüler hat grundsätzlich an Schulveranstaltungen teilzunehmen.
§ 8
Unterrichtstage
Auf die unterrichtsfreien Tage und die Hauptferien findet das NÖ Pflichtschulgesetz 2018, LGBI. Nr. 47/2018 in der geltenden Fassung sinngemäß Anwendung.
Bei sonstigen Verhinderungen der Lehrerin/des Lehrers können die Stunden an einem anderen Tag nachgeholt werden.
Gemäß Statut der Musikschule werden je Schuljahr und Hauptfach mindestens 30 Wochenstunden abgehalten. Sollte dies vonseiten der Musikschule aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, wird eine Kompensation über die Schulgeldabrechnung durchgeführt.